Wann muss Atommüll ins Tiefenlager und wann reicht eine Deponie?
Ein Schraubenzieher liegt auf dem Tisch innerhalb eines Kontrollbereichs eines Kernkraftwerks. Er war jahrelang im Einsatz. Darf er einfach entsorgt werden oder muss er ins Tiefenlager


Ein Schraubenzieher liegt auf dem Tisch innerhalb eines Kontrollbereichs eines Kernkraftwerks. Er sieht aus wie jeder andere. Aber er war jahrelang in einer nuklearen Anlage im Einsatz. Darf er einfach entsorgt werden? Ins Altmetall? Auf die Deponie? Oder muss er ins Tiefenlager?
Die Antwort hängt nicht vom Aussehen ab, sondern von einer Messung.
Was wird gemessen – und warum?
Materialien, die in nuklearen Anlagen verwendet wurden, können auf zwei Arten radioaktiv werden: durch Kontamination – wenn radioaktive Partikel an der Oberfläche haften, etwa bei Rohren, die jahrelang radioaktives Wasser transportiert haben – oder durch Aktivierung, wenn das Material selbst durch Neutronenbeschuss radioaktiv geworden ist. Letzteres betrifft vor allem Metallteile in der unmittelbaren Umgebung des Reaktorkerns, zum Beispiel Halterungen oder Steuerelemente und Rohrleitungen.
Gemessen wird alles, was die geschützte Zone eines Kernkraftwerks verlassen soll, sogar die Menschen, damit keine Strahlenquelle unbemerkt das Gebäude verlässt. Jede Strahlungsaktivität wird registriert. Nicht alle radioaktiven Abfälle sind gleich. Die Schweizer Gesetzgebung unterscheidet nach Art und Ausmass der Radioaktivität – und daraus ergibt sich, wie ein Material gelagert wird.
Was bedeutet Freimessen?
Liegt die gemessene Belastung unterhalb der gesetzlichen Freigrenze, gilt ein Material als «freigemessen». Doch nicht jedes kontaminierte Material landet automatisch im Abfall. Oft lässt sich die Belastung zuerst reduzieren: Oberflächen können gereinigt oder abgeschliffen werden – zum Beispiel bei Metallteilen, bei denen radioaktive Partikel nur oberflächlich haften. Nach der Behandlung wird erneut gemessen. Unterschreitet das Material dann die Freigrenze, kann es freigegeben werden.
Ein Beispiel: Schutzanzüge oder Handschuhe, die in wenig belasteten Bereichen getragen wurden, können nach der Messung als normaler Sonderabfall entsorgt werden, sie landen nicht im Tiefenlager. Gleiches gilt für grosse Mengen Bauschutt beim Rückbau eines Kernkraftwerks: Wände, Böden, Betonteile werden systematisch gemessen. Was die Freigrenze unterschreitet – ob von Anfang an oder nach einer Reinigung – geht auf eine konventionelle Deponie oder kann dem normalen Recyclingkreislauf zugeführt werden. Das ist kein Kompromiss. Es ist das Ergebnis einer Messung. Was die Grenze auch nach einer Behandlung überschreitet, wird nach Aktivität klassifiziert und entsprechend gelagert.
Wer entscheidet – und wie?
Die Grenzwerte legt nicht die Nagra fest. Sie sind in der Strahlenschutzgesetzgebung verankert und werden vom ENSI – dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat – überwacht. Jeder Schritt wird dokumentiert. Ziel ist vollständige Nachvollziehbarkeit: von der Messung über die Klassifizierung bis zur Einlagerung.
Das Tiefenlager ist noch nicht gebaut. Bis es in wenigen Jahrzehnten in Betrieb geht, bleiben die Abfälle im Zwischenlager, sicher, aber nicht dauerhaft. Die Zwischenlagerung ist eine Übergangsphase, also ein Teil der Lösung auf dem Weg in die Tiefenlagerung.
Haben Sie Fragen zur Klassifizierung oder zur Lagerung radioaktiver Abfälle? Schreiben Sie uns.
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