Schritt für Schritt: Der Weg zum Tiefenlager
Wie treibt man ein Jahrhundertprojekt wie das Tiefenlager voran? Und wie begleiten Behörden und Politik das Unterfangen vom theoretischen Konzept über das konkrete Projekt zum Bau?


Warum dauert das mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle so lange? Wann wird das Endlager endlich gebaut? Wer sich nicht regelmässig mit den strahlenden Hinterlassenschaften der Schweiz beschäftigt, dem stellen sich solche Fragen. Zu Recht. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gibt es seit über 50 Jahren. Und bis die ersten Abfälle ins geologische Tiefenlager kommen, dauert es nach heutiger Planung nochmals über 20 Jahre. Was also hat die Nagra in der langen Zeit gemacht? Woran arbeitet sie heute?
Grundsätzlich grünes Licht von der Landesregierung
Vor 20 Jahren, im Jahr 2006, betrachtete der Bundesrat den sogenannten Entsorgungsnachweis als erbracht. Die Nagra hatte diesen Nachweis vier Jahre zuvor eingereicht. Darin zeigte sie auf, dass die hochradioaktiven Abfälle der Schweiz im Opalinuston sicher entsorgt werden können.
Das dichte Tongestein ist für Wasser praktisch undurchlässig. Zudem dichtet der Opalinuston einmal entstandene Risse wieder ab. Zusätzlich bleiben die meisten der strahlenden Teilchen, die Radionuklide, an ihm haften.
Diese drei Eigenschaften sind der Grund, weshalb das geologische Tiefenlager der Schweiz in der gut 100 Meter dicken Gesteinsschicht aus Opalinuston gebaut werden soll. Aus Sicht der Nagra ist diese Schicht am Standort Nördlich Lägern im Zürcher Unterland am besten dafür geeignet, um darin das Lager zu bauen. Deshalb reichte sie im November 2024 das sogenannte Rahmenbewilligungsgesuch (RBG) ein.
Kein neues Kraftwerk ohne sichere Entsorgung
Der Weg bis zu diesem Standort war ein langer. Und er war nicht linear, es brauchte an manchen Stellen auch Korrekturen, Zusatzschlaufen und damit mehr Zeit. Im Jahr 1978, sechs Jahre nach der Gründung der Nagra, kam die Vorgabe im Atomgesetz: Für ein neues Kernkraftwerk wird nur dann eine Rahmenbewilligung erteilt, wenn die sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle gewährleistet ist.
Im Entsorgungsnachweis musste die Nagra das aufzeigen. Für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sah der Bundesrat diesen 1988 als erbracht an. Zeitgleich hatte die Nagra einen solchen Nachweis für die hochaktiven Abfälle eingereicht, und zwar im Kristallin der Nordschweiz. Dabei handelt es sich um die tief gelegene Gesteinsschicht aus Granit, die auch als Grundgebirge bezeichnet wird.
Doch dann kam es zur ersten Korrektur. Zwar wurde anerkannt, dass die Entsorgung im Kristallingestein grundsätzlich funktioniert. Aber nach Ansicht der damaligen Aufsichtsbehörde gab es noch keinen Nachweis für einen Standort im Untergrund, wo dieses Gestein in genügend grossem Volumen und ohne grössere Störungen vorkommt. Vor allem aber hatte sich gezeigt, wie schwierig es sein würde, einen solchen Ort in so grosser Tiefe von der Erdoberfläche aus zu finden.
Die Meilensteine
1988: Die Nagra weist nach, dass schwach- und mittelaktive Abfälle in der Schweiz entsorgt werden können.
2006: Der Bundesrat anerkennt den Nachweis der Nagra, dass auch hochaktive Abfälle in der Schweiz entsorgt werden können.
2024: Die Nagra reicht das Rahmenbewilligungsgesuch für ein Tiefenlager in Nördlich Lägern ein.
2029: Der Bundesrat entscheidet über die Erteilung der Rahmenbewilligung, danach muss das Parlament darüber befinden.
Ca 2031: Wird das Referendum gegen den Entscheid des Parlaments ergriffen, gibt es ca. 2031 eine Volksabstimmung. Wird die Rahmenbewilligung erteilt, reicht die Nagra ein Bau- und später ein Betriebsgesuch ein.
Daher lehnte der Bundesrat den Nachweis für die hochaktiven Abfälle insgesamt als ungenügend ab. Er forderte die Nagra auf, ihre geologischen Untersuchungen auf weitere Gesteinsarten, die Sedimente über dem Grundgebirge, auszuweiten.
So wurden verschiedene solcher Ablagerungsgesteine erkundet, darunter der erwähnte Opalinuston. Für dieses Tongestein schliesslich reichte die Nagra 2002 den Entsorgungsnachweis ein. Externe Experten prüften den eingereichten Nachweis, den der Bundesrat vier Jahre später guthiess. Damit bestätigte die Landesregierung, dass auch die Entsorgung der hochaktiven Abfälle in der Schweiz grundsätzlich möglich ist.
Ein "ja, aber" des Bundesrates
Gleichzeitig kam es zu einer erneuten Korrektur auf dem langen Weg zum Tiefenlager. Zwar hielt der Bundesrat die sichere Entsorgung hochaktiver Abfälle im Opalinuston für grundsätzlich möglich. Aber das Gesuch der Nagra, sich auf den Untersuchungsstandort für den Entsorgungsnachweis im Zürcher Weinland zu fokussieren, wurde abgelehnt.
Für die Nagra und die Schweiz hiess das: zurück auf Feld eins der Standortsuche. Im Jahr 2008 startete unter der Leitung des Bundesamtes für Energie (BFE) der sogenannte Sachplan geologische Tiefenlager. In Etappen regelt er die Suche nach dem am besten geeigneten Standort. Aktuell befindet sich die Standortsuche in der dritten und letzten Etappe.

Einengung erfolgte Schritt für Schritt
Ausgangspunkt des Sachplans war eine weisse Landkarte. Das bedeutete, dass nochmals alle Gesteinsarten und Regionen der Schweiz unter die Lupe genommen wurden. Als Abschluss der ersten Etappe 2011 lagen mehrere mögliche Standortgebiete auf dem Tisch. Daraufhin wurden diese Gebiete nach wissenschaftlichen Kriterien weiter eingeengt, dabei blieb der Opalinuston im Rennen.
Die Nagra schlug die Gebiete namens Jura Ost und Zürich Nordost (ehemals Zürcher Weinland) für die weiteren geologischen Untersuchungen vor, nicht aber das Gebiet Nördlich Lägern. Der Grund: Zwar wäre auch dort der Bau eines sicheren Lagers möglich. Doch die damals vorliegenden Daten liessen wegen der grossen Bautiefe Nachteile gegenüber den anderen beiden Regionen vermuten.
Erneut gab es eine Korrektur durch die Behörden. Die Argumentation der Nagra teilte unter anderem das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) nicht und verlangte weitere Daten. Darum führte die Nagra in der dritten Etappe auch in Nördlich Lägern vertiefte geologische Untersuchungen durch. Dazu gehörten nebst seismischen Messungen vor allem mehrere Tiefbohrungen.
Nördlich Lägern am besten
Anfang 2022 schloss die Nagra diese Untersuchungen ab. Das Zwischenresultat: Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost eignen sich für ein geologisches Tiefenlager. Gleichzeitig zeigten die neu gewonnenen Daten, dass Nördlich Lägern im Hinblick auf mehrere Beurteilungskriterien am besten abschneidet.

Das ist der sicherste Standort fürs Tiefenlager
Daher reichte die Nagra im November 2024 beim Bund das Rahmenbewilligungsgesuch (RBG) für Nördlich Lägern ein. Das Gesuch wird derzeit gründlich geprüft und später öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen dazu hat die Nagra aber bereits im Jahr 2025 auf www.drbg.ch veröffentlicht. Voraussichtlich 2029 entscheidet der Bundesrat darüber, danach das Parlament. Wird das Referendum ergriffen, kommt es Anfang der 2030er-Jahren zu einer Volksabstimmung über den Standort für das Schweizer Tiefenlager.
Ein solider Rahmen für das Bauprojekt
Und was tut die Nagra bis dahin? Sie entwickelt das konkrete Tiefenlager, für das sie ein Baugesuch einreichen wird - vorausgesetzt, die Rahmenbewilligung wird erteilt.
Grundlage dieser Entwicklungsarbeit ist der Standort Nördlich Lägern, der sich am besten für den Bau eines sicheren Tiefenlagers eignet. Für diesen Standort hat die Nagra mit dem RBG einen Rahmen beantragt, in dem sie nun das Bauprojekt ausarbeitet.
So wird aus dem bisherigen Lagerkonzept, das standortunabhängig ausgelegt war, ein Projekt am vorgeschlagenen Standort. Das ist das, woran die Nagra in den nächsten Jahren arbeitet. Schrittweise werden immer mehr Dinge festgelegt – gewisse aber noch nicht.
Sich bessere Lösungen nicht verbauen
Das schrittweise Vorgehen soll verhindern, dass man Dinge zu früh festlegt und sich so bessere Lösungen verbaut. Soll die Nagra zum Beispiel die Details der Tunnelbohrmaschine bereits heute festlegen, sie schon bauen? Nein, dafür ist es noch zu früh. Sonst müsste sie alles auf diese eine Tunnelbohrmaschine ausrichten.
Erst in den weiteren Bewilligungsschritten, der Bau- und später der Betriebsbewilligung, werden immer mehr Parameter respektive Details festgelegt. Dieses schrittweise Vorgehen ermöglicht, dass das Tiefenlagerprojekt, dass sich über Jahrzehnte hinzieht, stetig vorangehen und gleichzeitig dem technischen Fortschritt Rechnung tragen kann.
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