Unser Auftrag und wer uns finanziert


Die Nagra ist eine Genossenschaft. Wir entwickeln und realisieren langfristig sichere und umweltverträgliche Lösungen, um die radioaktiven Abfälle in der Schweiz zu entsorgen.

Unsere Genossenschafter sind die Betreiber der Kernkraftwerke, die Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG) und der Bund (Schweizerische Eidgenossenschaft). Der Bund ist für die radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung verantwortlich. Alle fünf Jahre zeigen wir in einem «Programm» detailliert auf, wie die Entsorgung aller radioaktiven Abfälle der Schweiz geplant und umgesetzt wird: Wir beschreiben, wie wir ein geologisches Tiefenlager realisieren wollen, wo wir heute stehen, welche Fortschritte wir gemacht haben und was noch zu tun ist.

Ein «Sachplan» regelt die Standortsuche für ein Tiefenlager

Die Suche nach einem Standort für ein Tiefenlager läuft gemäss dem sogenannten «Sachplan geologische Tiefenlager» unter der Leitung des Bundesamts für Energie (BFE). Die Nagra steht unter der Aufsicht des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI). Wir von der Nagra haben die Aufgabe, ein Tiefenlager zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dazu erarbeiten wir die technischen und wissenschaftlichen Grundlagen und arbeiten mit Forschungsinstituten im In- und Ausland zusammen. Darauf basierend machen wir Vorschläge und legen sie den zuständigen Behörden und Kommissionen zur Prüfung vor.

Ein geologisches Tiefenlager benötigt eine Rahmenbewilligung des Bundesrats. Um diese zu erlangen, reichen wir ein wissenschaftlich gut begründetes Rahmenbewilligungsgesuch ein. Die Bundesstellen prüfen die Unterlagen und geben sie in eine breite Vernehmlassung. Danach kann der Bundesrat die Rahmenbewilligung erteilen und den Standort für ein geologisches Tiefenlager festlegen. Das Parlament muss den Bundesratsentscheid genehmigen. Dieser Beschluss untersteht dem nationalen fakultativen Referendum. Kommt dieses zustande, entscheiden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger voraussichtlich 2031 in einer Volksabstimmung darüber.

Von den Genossenschaftern finanziert

Die Betreiber der Kernkraftwerke und der Bund sind unsere Genossenschafter. Sie finanzieren die laufenden Kosten und somit auch die Nagra gemäss Verursacherprinzip.

Um die Kosten nach der Ausserbetriebnahme der Kernanlagen zu decken, zahlen die Betreiber der Kernkraftwerke jährlich in die beiden Stilllegungs- und Entsorgungsfonds ein, die unter Bundesaufsicht stehen. Die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle werden alle fünf Jahre neu ermittelt und bilden die Grundlage für die Einzahlungen der Kraftwerksbetreiber in die Fonds. Als Basis dient die Verordnung über den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds.

Entsorgungskosten sind im Strompreis enthalten

Die laufenden und zukünftigen Entsorgungskosten für die Abfälle aus Kernkraftwerken sind im heutigen Strompreis inbegriffen. Für jede Kilowattstunde Kernenergie bezahlen Konsumentinnen und Konsumenten rund einen Rappen für die Entsorgung beziehungsweise die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke, die Transporte, die Zwischenlagerung sowie die geologische Tiefenlagerung inklusive aller dazu nötigen Untersuchungen.

Der Bund sammelt die Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung ein. Auch bei diesen Abfällen müssen die Verursachenden eine Gebühr entrichten.

Gemeinsam für eine sichere Zukunft

Damit die nächsten Generationen eine intakte Umwelt und sichere Zukunft haben, trägt die Nagra zur Entsorgung des Atommülls bei.

Schutz von zukünftigen Generationen und der Umwelt
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