Wie läuft die Suche nach dem besten Tiefenlagerstandort ab?
Die Suche nach dem am besten geeigneten Standort für ein Lager wird in einem Sachplanverfahren des Bundes geregelt. Die Nagra erarbeitet bis 2022 darauf basierend einen Standortvorschlag.
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Zum Schutz von Mensch und Umwelt wird die Schweiz ihre radioaktiven Abfälle in einem geologischen Tiefenlager entsorgen. Die Suche nach dem besten Standort läuft gemäss «Sachplan geologische Tiefenlager». Der Bund führt das breit abgestützte Verfahren. Entscheidend für die Sicherheit eines Lagerstandorts sind die Verhältnisse im Untergrund und nicht diejenigen an der Erdoberfläche. Nicht politische Aspekte, sondern allein Aspekte der Geologie und der Betriebssicherheit sind für den besten Standort ausschlaggebend. Für das gesamte Projekt spielen auch sozioökonomische und raumplanerische Aspekte eine Rolle, sie sind aber der Sicherheit nachgeordnet.
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Im Standortwahlverfahren haben die Betroffenen eine Mitsprachemöglichkeit. Das verantwortliche Bundesamt für Energie (BFE) bietet mehr Informationen zur regionalen Partizipation.
Zum besten Standort in drei Sachplanetappen
Von Etappe zu Etappe konnte die Nagra ihr Wissen über den Untergrund in den untersuchten Gebieten vertiefen, Ungewissheiten beseitigen und das Lagerprojekt konkretisieren. Die Nagra erarbeitet dabei die Entscheidungsgrundlage für den Bundesratsentscheid zur Standortwahl.

Ausgangspunkt für Etappe 1: Weisse Landkarte der Schweiz
In der ersten Etappe ging es darum, geologische Standortgebiete festzulegen, die aufgrund sicherheitstechnischer und geologischer Kriterien als Standorte von Tiefenlagern in Frage kommen. Ausgangspunkt war eine weisse Landkarte der Schweiz, das heisst, es wurden in der ganzen Schweiz in Frage kommende Gebiete und Gesteinsschichten betrachtet. So konnte die Nagra sechs mögliche Standortgebiete identifizieren, die dann vom Bundesrat zur weiteren Untersuchung festgelegt wurden.


Seismische Messungen in Etappe 2
In der zweiten Etappe hat die Nagra nach Zusammenarbeit mit den Regionen in jedem der sechs Standortgebiete mindestens ein Standortareal für die Oberflächenanlage bezeichnet. Den Untergrund der möglichen Standortgebiete hat sie unter anderem mit seismischen Messungen untersucht. Anschliessend verglich sie alle Gebiete sicherheitstechnisch anhand von Vorgaben der Bundesbehörden. Am Ende der Etappe legte der Bundesrat die Standortgebiete Jura Ost (Kanton Aargau), Nördlich Lägern (Kantone Aargau und Zürich) und Zürich Nordost (Kantone Thurgau und Zürich) mit dazugehörenden Standortarealen für die Oberflächenanlage fest.


Vertiefte Untersuchungen in Etappe 3 auch mit Tiefbohrungen
Diese drei Gebiete untersucht die Nagra in der dritten Etappe vertieft. Das Untersuchungsprogramm umfasst die bereits durchgeführten seismischen Messungen sowie Quartäruntersuchungen und Tiefbohrungen. Die Tiefbohrungen vervollständigen das bereits vorhandene geologische Gesamtbild des Untergrunds in den Standortgebieten. Basierend auf den Resultaten dieser Untersuchungen und dem sicherheitstechnischen Vergleich der Standortgebiete, gibt die Nagra 2022 bekannt, welches Standortgebiet sich aus ihrer Sicht am besten für ein Tiefenlager eignet. Für diesen Standort wird sie ein Rahmenbewilligungsgesuch ausarbeiten und zirka 2024 einreichen. Diese Arbeiten erfolgen gemäss Vorgaben der Bundesbehörden.

Wer macht was und wie geht es weiter?
Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist eine gemeinsame Aufgabe der Schweiz, an der zahlreiche Akteurinnen und Akteure beteiligt sind.

- Die Nagra plant und realisiert ein geologisches Tiefenlager. Mit zahlreichen Untersuchungen hat sie eine solide wissenschaftliche Grundlage geschaffen. So kann sie den am besten geeigneten Standort vorschlagen und dafür circa 2024 ein Rahmenbewilligungsgesuch einreichen. Neue Erkenntnisse nutzt sie fortlaufend, um ihr Lagerprojekt zu konkretisieren.
- Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) begleitet das Verfahren als Aufsichtsbehörde und macht der Nagra Vorgaben. Zudem ist es für die sicherheitstechnische Prüfung und Beurteilung der Standortvorschläge zuständig. Das Rahmenbewilligungsgesuch der Nagra wird vom ENSI genau geprüft.
- Das Bundesamt für Energie (BFE) leitet das Sachplanverfahren, organisiert die regionale Partizipation und informiert über den Stand der Arbeiten. Zudem wird es die Kantone und die Fachstellen des Bundes aufrufen, zum Gesuch der Nagra Stellung zu nehmen.
- Gemeinden, Kantone, Bevölkerung und interessierte Organisationen in den möglichen Standortregionen sowie Nachbarstaaten begleiten die Standortwahl und bringen Anliegen in der regionalen Partizipation ein. Sie können bei Anhörungen zu den Standortvorschlägen der Nagra und zum Rahmenbewilligungsgesuch Stellung nehmen. Kern der regionalen Partizipation sind die Regionalkonferenzen, die ebenfalls zum Rahmenbewilligungsgesuch Stellung nehmen werden.
- Der Bundesrat entscheidet generell über die Bewilligungen für den Bau von Kernanlagen, zu denen auch Tiefenlager zählen. Er wird circa 2029 über das Rahmenbewilligungsgesuch der Nagra entscheiden und seinen Entscheid der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreiten.
Der Parlamentsentscheid zur Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager untersteht dem fakultativen Referendum. Das heisst: Gegen die Erteilung der Bewilligung kann das Referendum ergriffen werden. Das letzte Wort haben in diesem Fall die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz (circa 2031). Schwach- und mittelaktive Abfälle können voraussichtlich etwa 2050 und hochaktive Abfälle etwa 2060 in einem geologischen Tiefenlager eingelagert werden.
