Programm
Artikel 32 des Kernenergiegesetzes verlangt von den Abfallverursachern ein Entsorgungsprogramm.
Dieses muss gemäss der Kernenergieverordnung alle fünf Jahre überarbeitet und angepasst werden. Es umfasst die einzelnen nötigen Arbeitsschritte auf dem Weg zur geologischen Tiefenlagerung von radioaktiven Abfällen mit den zeitlichen Eckpfeilern. In erster Linie richtet es sich an behördliche Instanzen.
Das Entsorgungsprogramm wird durch das Bundesamt für Energie (BFE) und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) geprüft und durch den Bundesrat genehmigt. Zusammen mit dem Sachplan geologische Tiefenlager und den beiden Fonds zur Finanzierung schafft es die nötigen Rahmenbedingungen, um die Abfallentsorgung nachhaltig zu gewährleisten und zu bezahlen.
Vereinfachte Übersicht über die Wege und Stationen im Entsorgungsprogramm.