
| Dezember 2011 |

Die erste Etappe der Standortsuche für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle ist abgeschlossen. Der Bundesrat hat am 30. November den Ergebnisbericht zur Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT) gutgeheissen und entschieden, alle sechs von der Nagra im Oktober 2008 vorgeschlagenen Standortgebiete Südranden, Zürich Nordost, Nördlich Lägern, Jura Ost, Jura-Südfuss und Wellenberg in den Sachplan geologische Tiefenlager aufzunehmen. Damit startet die Etappe 2 des Sachplans, die aktive Beteiligung der Regionen beginnt. Die Nagra hat nun als Erstes die Aufgabe, dem Bundesamt für Energie (BFE) zuhanden der sechs Regionen Vorschläge für Standortareale zur Platzierung und Erschliessung von Oberflächenanlagen vorzulegen.
In Etappe 1 der Standortsuche überprüften die Sicherheitsbehörden und -kommissionen des Bundes, ob sich die vorgeschlagenen Standortgebiete sicherheitstechnisch für den Bau eines Tiefenlagers eignen. Sie haben alle Vorschläge der Nagra bestätigt. Gleichzeitig wurden raumplanerische Grundlagen erarbeitet und geklärt, welche Gemeinden von einem geologischen Tiefenlager betroffen sein könnten. 190 Schweizer und 13 deutsche Gemeinden wirken deshalb in Etappe 2 bei der regionalen Partizipation mit.
Sämtliche Ergebnisse aus Etappe 1 liegen vor und wurden zusammen mit allen Berichten, Gutachten und Stellungnahmen im Herbst 2010 in die öffentliche Anhörung geschickt. Aufgrund der Anhörung wurde der definitive Ergebnisbericht zu Etappe 1 erstellt und vom Bundesrat verabschiedet (www.bfe.admin.ch/radioaktiveabfaelle). Gleichzeitig gibt der Bundesrat den Startschuss für die Etappe 2 der Standortsuche.
Mitsprache der Regionen als zentrales Element der Etappe 2
Die Standortregionen übernehmen in der Etappe 2 die tragende Rolle bei der regionalen Partizipation. Die Regionen haben nun die Chance, ihre eigene Kompetenz einzubringen, um die möglichen Auswirkungen eines Tiefenlagers für die Region aktiv zu beeinflussen. Sie können so in den nächsten Jahren Strategien, Massnahmen und Projekte für die nachhaltige Entwicklung ihrer Region entwickeln und nach der Standortwahl umsetzen.
Bundesrätin Doris Leuthard: |

| Die sechs festgelegten Standortgebiete für die Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT): Südranden, Zürich Nordost, Nördlich Lägern, Jura Ost, Jura-Südfuss und Wellenberg. (Quellen: swissBOUNDARIES3D, Vektor 200 © swisstopo) |

| Modellhafte Darstellung der Oberflächenanlage als Teil der Kernanlage für ein Hochaktiv-Lager. |
Die Regionalkonferenzen in den Regionen diskutieren sodann die Vorschläge der Nagra. Sie können sie modifizieren oder zusätzliche Vorschläge zur Platzierung der Oberflächenanlage einbringen. Am Schluss wird pro Region mindestens ein Standortareal bezeichnet.
Im späteren Verlauf der Etappe 2 wird für alle Standortregionen eine kantonsübergreifende, vergleichende sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) unter Beteiligung der Regionen durchgeführt. Damit werden mögliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen eines Tiefenlagers auf die Regionen geprüft und allfällige Massnahmen zusammen mit den Regionen erarbeitet.
Safety first: Einengung der Standortgebiete
Die Sicherheit bleibt jedoch das wichtigste Element bei der Suche nach dem Standort für ein geologisches Tiefenlager. Im Verlauf der Etappe 2 muss die Nagra die Standortgebiete auf mindestens zwei pro Abfallkategorie (schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA sowie hochradioaktive Abfälle HAA) einengen.
Grundsätze zur Einengung der Standortgebiete für Tiefenlager ab 2013:
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| Abfallhandhabung ist heute Routine: Anlieferung eines Transportbehälters mit abgebrannten Brennelementen im ZWILAG. (Foto Comet) |