
| November 2011 |

| Vibrationsfahrzeuge, mit denen schwache Schwingungen (seismische Wellen) in den Untergrund abgegeben werden. | In unwegsamem Gelände kommt ein kleines Bohrgerät für Sprengseismik zum Einsatz. |

Betrifft nur die gedruckte Ausgabe "info Nr. 35"
Im letzten Nagra-Info publizierten wir einen Artikel zum Thema «Tiefenlager und Gletscher» mit einer Verbreitungskarte der Vergletscherung in der Schweiz, die den Stand während der letzten Eiszeit (Würm-Eiszeit) zeigt. Das dazu abgedruckte Vergletscherungsbild des Wehntals vor rund 230’000 Jahren stammte aus einer Bildersammlung des Mammutmuseums in Niederweningen. Leider war in der deutschsprachigen Version dieser Ausgabe die zugehörige Legende falsch. Die Karte zeigt nicht wie angegeben die maximale Gletscherausdehnung in der Schweiz vor rund 700’000 Jahren, sondern die maximale Vergletscherung der Schweiz während der letzten Eiszeit, welche vor rund 10’000 Jahren endete. Für diesen Fehler entschuldigt sich die Nagra bei den Leserinnen und Lesern und bedankt sich für alle entsprechenden Zuschriften.

| Maximale Gletscherausdehnung in der Schweiz während der letzten Eiszeit. Schön zu sehen die vollständige Bedeckung der Alpen und die grossen Gletscherzungen, die aus den Alpen ins Mittelland vorstiessen. (Bild swisstopo) |
Harmonisierung der Entsorgungspläne in Europa
Der Rat der Europäischen Union (EU) hat am 19. Juli 2011 eine Richtlinie über die Entsorgung verbrauchter Brennelemente und radioaktiver Abfälle verabschiedet. Diese Richtlinie ist bereits in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten müssen demnach über ihre ersten nationalen Programme bis 2015 Bericht erstatten. Schwerpunkt der Richtlinie ist die Forderung an jeden EU-Mitgliedsstaat, einen nationalen Entsorgungsplan aufzustellen, der umfassende Massnahmen für bereits vorhandene sowie noch anfallende radioaktive Abfälle und verbrauchte Brennelemente vorsieht. Dies soll Transparenz schaffen und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen bei der Entsorgung und der Endlagerung von Nuklearabfällen gegenüber der Öffentlichkeit gewährleisten. Die Entsorgungspläne sollen mindestens alle zehn Jahre überprüft und in regelmässigen Abständen weiterentwickelt werden. Die Richtlinie sieht vor, dass die Kosten der Entsorgung der Nuklearabfälle diejenigen tragen, die sie erzeugt haben (Verursacherprinzip, in der Schweiz bereits umgesetzt). Ferner werden künftig die von der Internationalen Atomenergie- Organisation (IAEO) entwickelten Sicherheitsstandards rechtsverbindlich sein. Die verabschiedete Richtlinie weist darauf hin, dass die letzte Verantwortung für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle bei den einzelnen Mitgliedsstaaten liegt. Mehr zum Entsorgungsprogramm der Schweiz finden Sie im Technischen Bericht NTB 08-01 der Nagra. Download
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