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Kurz & einfach
Wo stehen wir heute?

Wo stehen wir heute?

Wo die beiden Lager gebaut werden, entscheidet sich in einem vorgängig festgelegten, mehrstufigen Auswahlverfahren – dem «Sachplan geologische Tiefenlager». Der Bund leitet dieses Verfahren. Priorität bei der Standortwahl hat die Sicherheit.
 

Die erste Verfahrensetappe ist 2011 zu Ende gegangen. Dabei ging es darum festzulegen, welche Gebiete der Schweiz sich grundsätzlich als geologische Standortgebiete eignen (vgl. vorhergehende Frage). In der zweiten Etappe untersucht und vergleicht die Nagra die geologischen Standortgebiete und schlägt eine engere Auswahl vor. Daneben konkretisiert sie die Lagerprojekte. In Zusammenarbeit mit Bevölkerung und Behörden in den Standortregionen werden die Standortareale der Oberflächenanlage festgelegt. Sicherheitsbehörden, Bund und Kantone begleiten und beaufsichtigen die Arbeiten. In Etappe 3 untersucht und vergleicht die Nagra die verbleibenden geologischen Standortgebiete vertieft und schlägt diejenigen vor, die aus ihrer Sicht am besten geeignet sind – eines für das Lager hochradioaktiver Abfälle und eines für das Lager schwach- und mittelaktiver Abfälle. Die Behörden beaufsichtigen auch diese Arbeiten, daneben läuft die Beteiligung der Standortregionen weiter. Am Ende entscheiden Bundesrat, Parlament und in letzter Instanz das Schweizer Stimmvolk, ob die ausgewählten Standorte bewilligt werden (fakultatives Referendum). Der Entscheid fällt voraussichtlich in gut zehn Jahren.

Etappen Sachplan geologische Tiefenlager

Die drei Etappen des Standortwahlverfahrens für Tiefenlager

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