«Fukushima» ändert nichts am Entsorgungsprogramm» Bundesrätin Doris Leuthard hat am 14. März 2011 nach einer gemeinsamen Sitzung mit Vertretern des Bundesamtes für Energie (BFE) und des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) beschlossen, die laufenden Verfahren für die Rahmenbewilligungsgesuche für Ersatzkernkraftwerke zu sistieren. Gleichzeitig laufen die aktuellen politischen Diskussionen über einen möglichen Ausstieg der Schweiz aus der Kernkraft. Das Sachplanverfahren geologische Tiefenlager läuft aber planmässig weiter, da die Entsorgung unabhängig von der Ausstiegsdebatte gelöst werden muss. Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse in Japan steht nun die Sicherheit von Tiefenlagern bei Erdbeben im Fokus. Erdbeben und Tiefenlager Erdbeben tangieren Anlagen auf der Erdoberfläche viel stärker als solche im Untergrund. Eine sicherheitsrelevante Beeinträchtigung eines Tiefenlagers durch Erdbeben kann ausgeschlossen werden. Dies zeigen weltweite Erfahrungen (Auswirkungen von Erdbeben auf Tunnel, Bergwerke etc.). Für geologische Tiefenlager werden gezielt seismisch ruhige und tektonisch stabile Gebiete gesucht. Das ENSI kommt zum Schluss, dass die in Etappe 1 des Sachplanverfahrens vorgeschlagenen Standortgebiete diese Anforderung erfüllen, da Zonen mit erhöhter seismischer Aktivität gemieden wurden und genügend Abstand eingehalten wurde zu Störungszonen, an denen künftig im Zusammenhang mit grösseren Erdbeben Bewegungen stattfinden könnten. Mehr Informationen dazu im Nagra-Themenheft «Erdbeben», das bereits im März 2010 erschien. Download/Bestellung unter www.nagra.ch, Broschüren/Themenhefte. |