Druck Version: Nagra Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Seite: 86380 Datum & Zeit: 25.05.2012 20:30:40 Sprache: DE

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 September 2008 
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«Herr Zuidema, wann erfahren wir, wo entsorgt werden soll?»


Der Sachplan Geologische Tiefenlager wurde am 2. April vom Bundesrat genehmigt. Im nächsten entscheidenden Schritt schlägt die Nagra dem Bundesamt für Energie (BFE) aus sicherheitstechnischer Sicht geeignete Gebiete für geologische Tiefenlager vor. Dr. Piet Zuidema, Leiter Technik und Wissenschaft und Mitglied der Geschäftsleitung, gibt Auskunft.

Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager genehmigt. Was bedeutet das genau?
Jetzt stehen klare Kriterien und ein im Detail definiertes Vorgehen für die Frage zur Verfügung, wie Standorte für die geologischen Tiefenlager festgelegt werden sollen. Die Kriterien und das Vorgehen wurden vom Bundesamt für Energie (BFE) mit breiter Beteiligung verschiedener Gremien erarbeitet. Damit bestehen gute Voraussetzungen, dass die Resultate des Prozesses die notwendige Unterstützung bekommen. Die jetzt vorgegebenen Kriterien und das Vorgehen definieren, was die Nagra – aber auch alle anderen Beteiligten – genau zu tun haben und welche Rechte und Pflichten ihnen zustehen.

Was macht die Nagra jetzt bis zum Zeitpunkt, wo die möglichen geologischen Standortgebiete genannt werden?

Die Nagra ist schon seit einiger Zeit daran, eine umfassende technisch-wissenschaftliche Auslegeordnung für die Standortmöglichkeiten zu erarbeiten. Die vorhandenen Unterlagen werden jetzt verwendet, um gemäss den Kriterien des Sachplans Vorschläge für geologische Standortgebiete vorzubereiten. Die Arbeit ist weit fortgeschritten, und die Vorschläge werden demnächst beim BFE eingereicht. Die Öffentlichkeit erfährt also noch dieses Jahr, welche Gebiete in der Schweiz für die Entsorgung radioaktiver Abfälle vorgeschlagen werden.

Die Nagra hat ja bereits 2002 den Entsorgungsnachweis eingereicht. Trotzdem laufen die Forschungsarbeiten in den Felslabors weiter. Ist das nicht ein Widerspruch?

Der Entsorgungsnachweis hatte das Ziel, den Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit eines sicheren geologischen Tiefenlagers für die hochaktiven Abfälle zu erbringen. Dieser Nachweis wurde von den Behörden geprüft und vom Bundesrat genehmigt. Konkret heisst das: Es gibt keine grundsätzlichen Argumente, die ein sicheres Tiefenlager in Frage stellen könnten. Das Ausführungsprojekt braucht aber noch Optimierung. Das Verständnis für wichtige Phänomene soll weiter vertieft werden. Auch sollen die bestehenden Auslegungskonzepte des Lagers noch verfeinert werden. Die Versuche in den Felslabors liefern dazu wichtige Unterlagen. Zusätzlich sind auch Studien, Laborarbeiten und nach Festlegung der Standorte weitere Untersuchungen notwendig.

Wer überprüft eigentlich die Resultate der Nagra?

Die technisch-wissenschaftlichen Resultate der Nagra werden von der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und von Experten des Bundes geprüft. Dazu gehören die Kommission Nukleare Entsorgung (KNE), die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) und spezifisch beigezogene Fachleute. Weiter tragen die im Planungsperimeter der vorgeschlagenen Standortgebiete liegenden Kantone mit ihren Experten zur Beurteilung bei.

Und wer leitet das Sachplanverfahren?

Das Verfahren wird vom BFE geleitet, das sicherstellt, dass alle weiteren Beteiligten im Rahmen der Anhörung bzw. Mitwirkung ihre Anliegen und Kommentare einbringen können. Die später im Verfahren abzuklärenden raumplanerischen Aspekte werden vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) beurteilt. Fragen zur Umweltverträglichkeit behandelt das Bundesamt für Umwelt (BAFU).

 

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Dr. Piet Zuidema. (Bild: M. Scherrer)