Aufgrund sicherheitstechnischer Kriterien schlägt die Nagra sechs Standortgebiete vor
Schrittweise Einengung
Am 6. November 2008 präsentierte das Bundesamt für Energie (BFE) die Vorschläge für geologische Standortgebiete der Nagra. Massgebend für die Auswahl waren dabei die vom Bund vorgegebenen technisch-wissenschaftlichen Kriterien.
Geologische Tiefenlager für alle radioaktiven Abfälle sind in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Sie bieten die notwendige Sicherheit, bis die Radioaktivität der Abfälle auf unbedenkliche Werte abgeklungen ist. Doch wo sollen sie gebaut werden? Der Sachplan geologische Tiefenlager legt die Kriterien und das Verfahren zur Standortwahl fest und regelt die Partizipation der Bevölkerung. Die nun vorgeschlagenen Standortgebiete der Nagra basieren auf technisch-wissenschaftlichen Grundlagen. Die gesamtheitliche Beurteilung der Vorschläge ist Aufgabe der Behörden und des Bundesrates.
Die fünf Schritte zur Einengung der Standortgebiete (für HAA) (für SMA)
Schritte 1 und 2: Abfallzuteilung, Sicherheitskonzept
- Zuteilung der Abfälle auf die beiden Lagertypen SMA (schwach- und mittelaktive Abfälle) bzw. HAA (hochaktive Abfälle)
- Ausarbeitung des Sicherheitskonzeptes für die Lager und Bestimmung der Anforderungen an die technischen Barrieren und das Wirtgestein
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 | Die Abfallzuteilung berücksichtigt: Volumen, radiologische Eigenschaften der Abfälle (z. B. Halbwertszeiten), Materialeigenschaften der Abfallgebinde, mögliche Auswirkungen der Abfälle auf das Wirtgestein
Das Sicherheitskonzept berücksichtigt: - Isolation der Abfälle vom menschlichen Lebensraum über erforderliche Zeiträume und Gewährleistung der Langzeitstabilität
- Beschränkung der Freisetzung radioaktiver Stoffe; zusätzliche Strahlenbelastung bleibt im Vergleich zur natürlichen Strahlung sehr klein
- Ausgestaltung der Sicherheitsbarrieren
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Schritt 3: Auswahl geeigneter geologisch-tektonischer Grossräume
Kriterien für die Grossräume: - Erosion
- Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften
- Prognostizierbarkeit der Langzeitveränderungen
- Explorierbarkeit der räumlichen Verhältnisse
- Räumliche Ausdehnung
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Betrachtungszeitraum Schwach- undmittelaktive Abfälle: 100’000 Jahre Hochaktive Abfälle: 1 Million Jahre |  |
Schritt 4: Auswahl geeigneter Wirtgesteine
Kriterien für die bevorzugten Wirtgesteine: Räumliche Ausdehnung Hydraulische Barrierenwirkung Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften Felsmechanische Eigenschaften und Bedingungen ...
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Schritt 5: Abgrenzung der geologischen Standortgebiete
Kriterien für Standortgebiete: Geeignete Tiefenlage und Mächtigkeit der Wirtgesteine Ausweichen von Störungen mit Sicherheitsabstand Abstand zu tiefen Erosionsrinnen, die während der letzten Eiszeiten entstanden sind Ausschluss von Nutzungskonflikten ...
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