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Wo entsorgen?

Partizipation

Das Standortwahlverfahren soll möglichst transparent verlaufen, um in der Öffentlichkeit eine breit abgestützte Akzeptanz der Tiefenlager zu gewährleisten. Deshalb wurde bereits der Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager in einer frühen Entwurfsphase zur Stellungnahme den Kantonen und sogar Nachbarstaaten vorgelegt. Auch Organisationen und Personen aus der Bevölkerung konnten sich in Workshops und Fokusgruppen einbringen. Nach der Bereinigung folgte eine öffentliche Anhörung. Die Genehmigung des Sachplans erfolgte am 2. April 2008.

 

Solche Anhörungen, bei denen Kantone, Organisationen und Bevölkerung während dreier Monate die Gelegenheit haben, sich zu den Vorschlägen zu äussern, folgen in jeder der drei Sachplanetappen.

 

Zu Beginn der ersten Etappe hat der Bund die betroffenen Kantone kontaktiert und einen Ausschuss der Kantone gebildet. Dieser begleitet den Bund im ganzen Auswahlverfahren und gibt Empfehlungen ab. Auch benachbarte Staaten werden in jeder Etappe informiert. Die betroffenen Gemeinden der Standortregionen werden laufend in die Zusammenarbeit einbezogen. Die Bevölkerung wird regelmässig über das Verfahren informiert.

 

Die regionale Partizipation ermöglicht der Bevölkerung ab der zweiten Etappe, sich über Regionalkonferenzen und deren Fachgruppen zu beteiligen und Anliegen einzubringen. Mitreden können die Regionalkonferenzen gegenwärtig vor allem bei den Standortarealen der Oberflächenanlage des Tiefenlagers. Gemeinsam mit der Nagra legen sie den Standort und die Anordnung fest.

 

 

Zum Weiterlesen:

 

htmlBundesamt für Energie: Regionale Partizipation

 

htmlRegionalkonferenzen:
      Südranden

      Zürich Nordost

      Nördlich Lägern

      Jura Ost

      Jura-Südfuss

      Wellenberg

 

Ablauf der Zusammenarbeit bei der Festlegung der Standortareale

 

 

 

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