Sitemap  | Kontakt  | Links  | Newsletter  | Glossar  | FAQ
Wo entsorgen?

Aufsicht

Die Arbeit der Nagra wird intensiv überwacht. Die Standortabklärungen und der spätere Bau und Betrieb der geologischen Tiefenlager werden vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) beaufsichtigt und kontrolliert. Bis Ende 2008 war dafür die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) zuständig. Nach neuer Gesetzgebung wurde die HSK auf Anfang 2009 aus dem Bundesamt für Energie (BFE) ausgegliedert und zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes unter dem Namen Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) (Bundesgesetz ENSIG vom 22. Juni 2007).

 

Der Bundesrat und die Bewilligungsbehörden verfügen über folgende zusätzliche Expertengremien und Kommissionen:

  • Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung (AGNEB)

  • Kommission für die nukleare Entsorgung (KNE)

  • Kommission für nukleare Sicherheit (KNS).

Wichtige Berichte und Konzepte werden im Auftrag der Behörden auch von ausländischen Experten begutachtet, welche von internationalen Organisationen berufen werden.

Webdesign & CMS by INM AG