Beim Betrieb eines Reaktors können Anlagenteile radioaktiv werden (Aktivierung) oder mit radioaktiven Stoffen verunreinigt werden (Kontaminierung).
So werden zum Beispiel der Reaktordruckbehälter mit seinen Einbauten und der biologische Schild (Schutzwand aus Beton) durch die Neutronenstrahlung während des Betriebs des Reaktors aktiviert und müssen nach der Stilllegung des Kernkraftwerks als schwach- und mittelaktiver Abfall entsorgt werden. Mit radioaktiven Stoffen verunreinigte Anlagenteile müssen gereinigt (dekontaminiert) oder entsorgt werden.

Kernkraftwerk Niederaichbach in Bayern (Deutschland) während des Abbruchs. Der Reaktor ist bereits entfernt. Auch umgebende Anlagenteile müssen je nach Aktivierung als radioaktives Material entsorgt werden. (Bild: Forschungszentrum Karlsruhe)