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Wie entsorgen?

Typen radioaktiver Abfälle

Die Kernenergieverordnung unterscheidet folgende Kategorien radioaktiver Abfälle:

 

Art. 51 Kategorien von radioaktiven Abfällen
Radioaktive Abfälle sind im Hinblick auf die Entsorgung in folgende Kategorien einzuteilen:

a) hochaktive Abfälle (HAA):
1. abgebrannte Brennelemente (BE), die nicht weiter verwendet werden;

2. verglaste Spaltproduktlösungen aus der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen;

b) alphatoxische Abfälle (ATA): Abfälle, deren Gehalt an Alphastrahlern den Wert von 20 000 Becquerel pro Gramm konditionierter Abfall übersteigt;
c) schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA): alle anderen radioaktiven Abfälle.

 

 

Für die Entsorgung teilt die Nagra die Abfälle verschiedenen Lagertypen zu:

 

Geologisches Tiefenlager HAA/BE für verbrauchte, «abgebrannte» Brennelemente und verglaste Spaltproduktlösungen aus der Wiederaufarbeitung der Brennelemente.
Geologisches Tiefenlager SMA für schwach- und mittelaktive Abfälle.

 

Die Zuordnung der alphatoxischen Abfälle ATA zum geologischen Tiefenlager HAA oder SMA wird vorläufig vorgenommen und später entschieden, wenn die Ergebnisse aus der Sicherheitsanalyse für die vorgesehenen Standorte vorliegen.

 

Für Abfälle mit kurzen Halbwertszeiten (Abfälle mit Nukliden mit kürzeren Halbwertszeiten als 60 Tagen oder Abfälle, die innerhalb von 30 Jahren nach ihrer Entstehung unter die Freigrenze fallen) ist keine geologische Tiefenlagerung notwendig.

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