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Wo entsorgen?

Zürich Nord-Ost

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Das Gebiet Zürich Nord-Ost (Zürcher Weinland (ZH, TG)) südöstlich des Rheins im Norden des Kantons Zürich ist sowohl für ein Tiefenlager für hochaktive Abfälle als auch für schwach- und mittelaktive Abfälle vorgeschlagen. 

Geologisches Standortgebiet

 

Das geologische Standortgebiet umfasst eine Fläche von rund 50 Quadratkilometer. Innerhalb des Standortgebiets kommen als Wirtgesteine der Braune Dogger und der Opalinuston (mit ihren Rahmengesteinen) vor.

 

Der Kenntnisstand über die räumlichen Verhältnisse beruht auf 2D- und 3D-seismischen Untersuchungen sowie einer Tiefbohrung (Benken). Das Standortgebiet liegt im Tafeljura am Nordrand des Molassebeckens und ist tektonisch wenig beansprucht. Die Wirtgesteine befinden sich in ruhiger Lage, leicht nach Südosten geneigt. Daher besteht bezüglich der Anordnung der Lagerkammern eine grosse Flexibilität. 

 

Das Standortgebiet wird zusammenfassend mit sehr geeignet bewertet.

Im grün ausgeschiedenen Standortgebiet könnten die unterirdischen Anlagen für ein geologisches Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle in den Wirtgesteinen Brauner Dogger und Opalinuston gebaut werden.

 

Standortgemeinden:

Kanton Zürich: Benken, Dachsen, Flaach, Flurlingen, Kleinandelfingen, Laufen-Uhwiesen, Marthalen, Ossingen, Rheinau, Trüllikon, Truttikon

Kanton Thurgau: Schlatt

 

 

Planungsperimeter für Oberflächenanlagen

 

Die nötigen oberirdischen Bauten (z. B. Portal des Zugangsstollens) können auch ausserhalb dieses Standortgebietes liegen. Der Bund hat dazu in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Vertretern aus Deutschland Planungszonen ausgeschieden (sog. provisorische Planungsperimeter), die auch diese zusätzlichen Gebiete umfassen. Der Planungsperimeter liegt innerhalb eines 5km-Umkreises um das geologische Standortgebiet und sollte zusammenhängend und per Bahn oder Strasse gut erschlossen sein. Gebirgige und hügelige Räume sowie geschützte Naturräume sind einschränkende Faktoren. Das Bundesamt für Energie hat die provisorischen Planungsperimeter am 10. Dezember 2009 veröffentlicht.

 

Weitere Gemeinden im provisorischen Planungsperimeter (neben Standortgemeinden):

Kanton Zürich: Adlikon, Andelfingen, Dägerlen, Dorf, Feuerthalen, Henggart, Humlikon, Thalheim an der Thur

Kanton Schaffhausen: Beringen, Guntmadingen, Löhningen, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Schaffhausen

Kanton Thurgau: Basadingen-Schlattingen, Diessenhofen

 

Provisorischer Planungsperimeter Zürcher Weinland
  Animation: Vorgehen in Schritten

 

Die definitive Festsetzung der geologischen Standortgebiete und der Planungsperimeter erfolgt durch den Bundesrat am Ende der ersten Etappe im Sachplan. Der Entscheid wird für Mitte 2011 erwartet.
Für die Lagerung von radioaktiven Abfällen eignen sich vor allem tonreiche Gesteine. Im Gebiet Zürich Nord-Ost (Zürcher Weinland) ist dies für die schwach- und mittelaktiven Abfälle einerseits der rund 180 Millionen Jahre alte Opalinuston, der hier eine Mächtigkeit von 110 bis 120 Meter aufweist und 400 bis 750 Meter tief unter der Erdoberfläche liegt, andererseits die darüber liegende Tongesteinsabfolge Brauner Dogger, die 70 bis 100 Meter mächtig ist und 350 bis 725 Meter unter der Erdoberfläche liegt.

Geologisches Profil von Westsüdwest nach Nordosten durch Zürich Nord-Ost (Zürcher Weinland). Die grauen Pfeile markieren den Opalinuston und den darüber liegenden Braunen Dogger.

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Wirtschaftliche und soziale Komponenten sind neben der geologischen Sicherheit ebenfalls gewichtige Faktoren für eine potenzielle Standortregion. Man möchte deshalb über alle möglichen Auswirkungen vor, während und nach dem Betrieb eines Tiefenlagers informiert sein.

 

Das Bundesamt für Energie und die «Arbeitsgruppe Opalinus» (bestehend aus Vertretern der Zürcher Weinländer Gemeinden Benken, Marthalen und Trüllikon) haben deshalb Studien über solche wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen in Auftrag gegeben. Die im September 2005 abgeschlossene Studie für die Arbeitsgruppe Opalinus ergab, dass einerseits ein klarer wirtschaftlicher Nutzen für die Standortregion resultieren würde (Bauwirtschaft, Handel, Gastgewerbe, Arbeitsplätze, Gebühren, Kompensationen), andererseits aber das Image der Standortregion bezüglich des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte leiden könnte. Systematische Befragungen an Standorten von Zwischenlagern und Tiefenlagern im In- und Ausland bestätigen diese befürchteten Image-Auswirkungen aber nicht.

 

 

Studie

Nukleare Entsorgung in der Schweiz: Untersuchung der sozio-ökonomischen Auswirkungen des Entsorgungsprojektes nördliches Zürcher Weinland. (September 2005, Auftraggeber Arbeitsgruppe Opalinus).

Download von www.ruetter.ch (Rubrik Publikationen-Übersicht-Regionalwirtschaft, mit Infoseite) oder direkt:

Hauptbericht (pdf 8 MB)

 

  • Für das Sachplanverfahren ist das Bundesamt für Energie (BFE) zuständig. Nähere Informationen und Ansprechpersonen für Fragen zum Verfahren finden Sie unter:
    www.bfe.admin.ch/radioaktiveabfaelle
  • Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) (bis 31. Dezember 2008: Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK) ist die Aufsichtsbehörde für alle Fragen zur Sicherheit. Nähere Informationen finden Sie unter:
    www.ensi.ch

Philip Birkhäuser

 

Tel. +41 (0)56 437 12 73

 

 

 

 

 

 

 

2010 (1. Sept.)
Start der öffentlichen Anhörung zur Etappe 1 des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager. 
  
2010 (26. Feb.)
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) stimmt den vorgeschlagenen Standortgebieten nach deren Überprüfung hinsichtlich ihrer Sicherheit und bautechnischen Machbarkeit zu.
  
2009 (10. Dez.)Bekanntgabe des provisorischen Planungsperimeters durch das Bundesamt für Energie (BFE).
  
2008 (24. Nov.)
Marthalen. Das BFE informiert zusammen mit dem ENSI und der Nagra über die Vorschläge für geologische Standortgebiete.
  

2008 (6. Nov.)

Bekanntgabe der vorgeschlagenen Standortgebiete für die geologischen Tiefenlager durch das BFE.

  

2008 (2. April)

Bundesrat verabschiedet den Konzeptteil zum Sachplan Geologische Tiefenlager.

  

2006 (28. Juni)

Bundesrat genehmigt den Entsorgungsnachweis, weist aber das Gesuch um eine vorzeitige Standortfestlegung zurück.

  

2005

Einreichung des Optionenberichts für hochaktive Abfälle (NTB 05-02, Darstellung und Beurteilung der aus sicherheitstechnisch-geologischer Sicht möglichen Wirtgesteine und Gebiete).

  

2002

Einreichen des Entsorgungsnachweises für hochaktive Abfälle beim Bundesrat, geführt am Beispiel des Opalinustons im Zürcher Weinland.

  

2001

Veröffentlichung der Untersuchungsberichte zur Bohrung Benken (NTB 00-01) und zur 3D-Seismik (NTB 00-03).

  

1998 – 1999

Tiefbohrung Benken

  

1997

Umfangreiche dreidimensionale seismische Messungen (3D-Seismik).

  

1996

Bundesratsbewilligung für die Sondierbohrung Benken.

  

1991 – 1992

Regionale seismische Untersuchungen zwischen Aare und Bodensee (2D-Seismik).

  

1982 – 1984

Regionale seismische Untersuchungen im Gebiet Olten – Schaffhausen.

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