
Das Gebiet Nördlich Lägern (ZH, AG) ist eines der sechs vom Bundesrat bestätigten möglichen Standortgebiete für ein geologisches Tiefenlager. Das Gebiet im Nordwesten von Bülach eignet sich sowohl für ein Lager für hochaktive Abfälle als auch für schwach- und mittelaktive Abfälle.
Geologisches Standortgebiet
Das geologische Standortgebiet Nördlich Lägern umfasst eine Fläche von rund 65 Quadratkilometern. Das bevorzugte Wirtgestein ist der Opalinuston (mit seinen Rahmengesteinen).
Der Kenntnisstand über die räumlichen Verhältnisse beruht auf 2D-seismischen Untersuchungen sowie einer Tiefbohrung (Weiach). Das Standortgebiet liegt in einem von der Jurafaltung teilweise tektonisch überprägten Bereich (Vorfaltenzone). Aus diesem Grund weist das Wirtgestein neben weitgehend ruhig gelagerten Bereichen Zonen mit Anzeichen erhöhter tektonischer Zergliederung auf.
Das Standortgebiet Nördlich Lägern wird zusammenfassend mit geeignet bewertet.
Im orange ausgeschiedenen Standortgebiet könnten die unterirdischen Anlagen für ein geologisches Tiefenlager für hochaktive Abfälle im Opalinuston gebaut werden.
Standortgemeinden:
Kanton Zürich: Bachs, Bülach, Eglisau, Glattfelden, Hochfelden, Neerach, Niederweningen, Oberweningen, Schleinikon, Schöfflisdorf, Stadel, Weiach
Kanton Aargau: Fisibach, Schneisingen, Siglistorf
Planungsperimeter für Oberflächenanlagen
Die nötigen oberirdischen Bauten (z. B. Portal des Zugangsstollens, Verpackungsanlage) können auch ausserhalb dieses Standortgebietes liegen. Der Bund hat dazu in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Vertretern aus Deutschland Planungszonen ausgeschieden (sog. Planungsperimeter), die auch diese zusätzlichen Gebiete umfassen. Der Planungsperimeter liegt innerhalb eines 5km-Umkreises um das geologische Standortgebiet, ist zusammenhängend und per Bahn oder Strasse gut erschlossen. Gebirgige und hügelige Räume sowie geschützte Naturräume sind einschränkende Faktoren. Das Bundesamt für Energie hat die Planungsperimeter in provisorischer Form am 10. Dezember 2009 veröffentlicht. Der Bundesrat hat sie am 30. November 2011 verabschiedet.
Weitere Gemeinden im Planungsperimeter (neben Standortgemeinden):
Kanton Zürich: Bachenbülach, Dielsdorf, Embrach, Höri, Hüntwangen, Niederglatt, Niederhasli, Oberglatt, Rafz, Rorbas, Steinmaur, Wasterkingen, Wil, Winkel
Kanton Schaffhausen: Buchberg, Rüdlingen
Kanton Aargau: Ehrendingen, Endingen, Freienwil, Kaiserstuhl, Lengnau, Mellikon, Rekingen, Rümikon, Unterendingen, Wislikofen

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Das Areal liegt in der Gemeinde Mellikon und teilweise in Rekingen. Der östliche Teil des Areals wird landwirtschaftlich genutzt. Der westliche Teil befindet sich in einer Industriezone und ist bereits überbaut sowie gut erschlossen. Für den Bau der Anlage müssten zwei Betriebsgebäude rückgebaut werden. Die Anlage wäre von Siedlungsgebieten aus wenig einsehbar.
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Das Areal liegt in der Gemeinde Weiach im Bereich einer bestehenden Kiesgrube. Ein kleiner Teil der Fläche wird heute landwirtschaftlich genutzt. Für die Erschliessung des Areals sind bauliche Massnahmen nötig. Das Areal ist insbesondere von Norden her einsehbar. Durch Absenken der Anlage auf das Niveau der Kiesgrubensohle liesse sich die Einsehbarkeit vermindern.
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Das Areal liegt in der Gemeinde Glattfelden im Bereich bestehender Kiesabbaugebiete, die stellenweise bereits rekultiviert sind und landwirtschaftlich genutzt werden. Die Erschliessung des Areals per Bahn ist aufwändig. Aufgrund der topografischen Verhältnisse wäre die Anlage von grösseren Siedlungsgebieten aus nicht einsehbar.

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Tel. +41 (0)56 437 12 37 |
| 2012 (20. Jan.) | Anlässlich einer Medienkonferenz des Bundesamts für Energie (BFE) gibt die Nagra Vorschläge bekannt für mögliche Standortareale der Oberflächenanlage. Sie dienen als Diskussionsgrundlage für die regionale Partizipation. |
| 2011 (30. Nov.) | Der Bundesrat entscheidet, das Standortgebiet Nördlich Lägern definitiv in den Sachplan aufzunehmen. Er schliesst gleichzeitig Etappe 1 des Verfahrens ab und startet Etappe 2. |
| 2010 (1. Sept.) | Start der öffentlichen Anhörung zur Etappe 1 des
Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager. |
| 2010 (26. Feb.) | Das Eidgenössische
Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) stimmt den vorgeschlagenen
Standortgebieten nach deren Überprüfung hinsichtlich ihrer Sicherheit
und bautechnischen Machbarkeit zu. |
| 2009 (10. Dez.) | Bekanntgabe des provisorischen Planungsperimeters durch das Bundesamt für Energie (BFE). |
| 2008 (20. Nov.) | Glattfelden. Das BFE informiert zusammen mit dem ENSI und der Nagra über die Vorschläge für geologische Standortgebiete. |
| 2008 (6. Nov.) | Bekanntgabe der vorgeschlagenen Standortgebiete für die geologischen Tiefenlager durch das BFE. |
| 2008 (2. April) | Bundesrat verabschiedet den Konzeptteil zum Sachplan geologische Tiefenlager. |
| 2006 (28. Juni) | Bundesrat genehmigt den Entsorgungsnachweis, weist aber das Gesuch um eine vorzeitige Standortfestlegung zurück. |
| 2005 | Einreichung des Optionenberichts für hochaktive Abfälle (NTB 05-02, Darstellung und Beurteilung der aus sicherheitstechnisch-geologischer Sicht möglichen Wirtgesteine und Gebiete). |
| 2002 | Einreichung des Entsorgungsnachweises für hochaktive Abfälle beim Bundesrat, geführt am Beispiel des Opalinustons im Zürcher Weinland. |
| 1991 – 1992 | Regionale seismische Untersuchungen zwischen Aare und Bodensee (2D-Seismik). |
| 1982 – 1984 | Regionale seismische Untersuchungen im Gebiet Olten – Schaffhausen. |
| 1982 – 1983 | Tiefbohrung Weiach (ZH) |