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Im laufenden Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle hat das Bundesamt für Energie BFE die provisorischen Standortregionen festgelegt. Sie umfassen Gemeinden, die entweder durch ihre Geologie, durch oberirdische Bauten der künftigen geologischen Tiefenlager oder durch ihre Nähe zu den unmittelbar betroffenen Gebieten sowie durch zusätzliche raumplanerische, wirtschaftliche oder soziale Gegebenheiten besonders betroffen sind oder sein könnten. Die provisorischen Standortregionen wurden unter Einbezug der Standortkantone, der Startteams der bereits organisierten Gemeinden in den provisorischen Planungsperimetern sowie den angrenzenden deutschen Landkreisen festgelegt. |