
Die drei Standortgebiete Zürich Nordost, Nördlich Lägern und Jura Ost mit dem Wirtgestein Opalinuston zeichnen sich im Untergrund durch eine einfache und stabile geologische Situation aus.
Um das Tiefenlager sicher anlegen zu können, muss das Wirtgestein eine Ausdehnung von mindestens sechs Quadratkilometer aufweisen, bei einer nutzbaren Breite von mindestens eineinhalb Kilometer.
Jedes dieser drei Standortgebiete kommt auch für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen in Frage.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und weitere Aufsichtsgremien haben den Standortgebieten nach deren Überprüfung hinsichtlich ihrer Sicherheit und bautechnischen Machbarkeit zugestimmt. Am 30. November 2011 hat der Bundesrat entschieden, die Gebiete definitiv in das Sachplanverfahren aufzunehmen.
