
Die Frage, wo die radioaktiven Abfälle entsorgt werden, wird in den kommenden Jahren abschliessend beantwortet. Die Wahl der ein bis zwei Standorte für geologische Tiefenlager erfolgt gemäss dem Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager. Der Bundesrat hat diesen im April 2008 in Kraft gesetzt. Das Auswahlverfahren umfasst drei Etappen und steht unter der Federführung der Bundesbehörden. |
In der ersten Etappe (2008-2011) wurden mögliche geologische Standortgebiete festgelegt, die sich für den Bau sicherer Tiefenlager eignen. Gegenwärtig läuft die zweite Verfahrensetappe. Darin geht es darum, die Lagerprojekte in den sechs potenziellen Standortregionen zu konkretisieren und die geologischen Standortgebiete miteinander zu vergleichen. Wichtigstes Entscheidungskritierum ist die Sicherheit.
Zentraler Bestandteil der zweiten Etappe ist daneben die regionale Partizipation: Vertreterinnen und Vertreter aus den Standortregionen bringen ihre Anliegen ins Verfahren ein. Unter anderem sollen sie gemeinsam mit der Nagra festlegen, wo die Oberflächenanlage des Tiefenlagers zu stehen käme. Als Diskussionsgrundlage hat die Nagra für jede Standortregion Vorschläge gemacht.
Das Verfahren endet in rund zehn Jahren mit der Erteilung der nötigen Rahmenbewilligungen für ein Tiefenlager für hochaktive Abfälle und ein Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle.
Vorschläge der Nagra für mögliche Standortareale von Oberflächenanlagen: