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Druck Version: Nagra Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Seite: 80880 Datum & Zeit: 23.05.2012 04:52:11 Sprache: DE |
Die Standortwahl für ein geologisches Tiefenlager erfolgt mit dem Sachplan geologische Tiefenlager gemäss Kernenergie- und Raumplanungsgesetz. Das vom Bund geführte Verfahren hat zum Ziel, in einem breit abgestützten Vorgehen, Standorte für geologische Tiefenlager zu definieren. Dabei hat die Sicherheit oberste Priorität, daneben spielen aber auch sozioökonomische und raumplanerische Aspekte eine Rolle.
Gesucht werden sichere Standorte, die alle Schutzziele erfüllen und unter raumplanerischen Aspekten vernünftig realisierbar sind. Der Sachplan ermöglicht eine umfassende Koordination aller raumwirksamen Auswirkungen geologischer Tiefenlager und gewährleistet einen frühzeitigen Einbezug der Kantone, Gemeinden und Behörden des benachbarten Auslandes sowie der Bevölkerung und interessierter Organisationen.
