Projektstudie füür die Endlagerung radioaktiver Abfälle mittlerer Toxizität (schwach- und mittelaktive Abfälle) in geologischen Formationen
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
Der vorliegende Bericht wurde mit dem Zweck erarbeitet, Möglichkeiten
der bau- und betriebstechnischen Machbarkeit einer Endlagerstätte für
schwach- und mittelaktive Abfälle sowie die massgeblichen Schritte für
deren Realisierung aufzuzeigen. Dieser Bericht stellt die
Zusammenfassung einer von der Nagra in Auftrag gegebenen Projektstudie
dar, mit dem Ziel, eine breitere Öffentlichkeit über die technische
Konzeption eines Endlagers zu orientieren.
Besonderes Gewicht wurde auf
die Bearbeitung der einzelnen Systemelemente eines Lagerkonzeptes
während der Bau-, Einlagerungs- bzw. Betriebs- und Versiegelungsphase
gelegt.
Die wesentlichste Grundlage
für die Bearbeitung der Projektstudie bilden dabei Herkunft,
Zusammensetzung und Menge der einzulagernden Abfälle. Die in diesem
Bericht erläuterte Endlagerstätte ist zur Aufnahme der folgenden
schwach und mittelaktiven Abfälle in verfestigter Form vorgesehen:
- Abfälle aus dem Kernkraftwerksbetrieb
- Sekundärabfälle aus der Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen
- Abfälle aus der Stilllegung von Kernkraftwerken
- Abfälle aus Forschung, Medizin und Industrie
Die
Lagerung abgebrannter Brennelemente aus Kernkraftwerken und
Forschungsreaktoren bzw. der hochaktiven Abfälle aus der
Wiederaufarbeitung sind nicht Gegenstand dieser Projektstudie.
Ebenfalls ausgeklammert ist die Lagerung von Abfällen mit kurzer
Isolationszeit. Diese Abfallkategorien sind Gegenstand weiterer
Projektstudien der Nagra.
Ausgehend von einer
40jährigen Betriebszeit von 8 schweizerischen Kernkraftwerken mit
insgesamt 6000 MWe Leistung sowie den über diesen Zeitraum anfallenden
übrigen Abfällen, sind gesamthaft 300000 Fässer à 200 I Inhalt an
schwachaktiven und 90000 Fässer an mittelaktiven Abfällen der
Endlagerung in diesem Lagertyp zuzuführen.
Die in Kap. 2 formulierten
Grundannahmen und Anforderungen bezüglich Abfallspezifikationen,
Mengengerüst, Sicherheit, Geologie und Standort wurden durch die Nagra
als Modellannahmen vorgegeben und teils mit der Nagra zusammen
erarbeitet. Alle weiteren Schritte bei der Bearbeitung der
Projektstudie basieren auf diesen Grundannahmen sowie auf abgeleiteten
Annahmen bzw. Anforderungen und auf Konsequenzen, die sich aus der
Gesamtheit dieser Annahmen ergeben.
In Ergänzung zu den
Grundannahmen werden in Kapitel 3 die wichtigsten
strahlenschutztechnischen und betrieblichen Aspekte festgelegt. Der
Zonenplan zeigt die Raum-, Zonentyp- und Gebietseinteilung mit ihren
betrieblichen Konsequenzen auf Zugänge, Lüftungsauslegung und
Arbeitsbedingungen. Die zu erwartenden Ortsdosisleistungen sowie die
Strahlenbelastung des Betriebspersonals werden abgeschätzt. Im weiteren
werden die für einen rationellen Betriebsablauf notwendigen
Handhabungsschritte gezeigt, die funktionellen und betrieblichen
Anforderungen definiert und für die wichtigsten Räumlichkeiten des
Endlagers die erforderlichen Planungs- und Auslegungskriterien
aufgestellt.
Kapitel 4 enthält die
grundsätzlichen Überlegungen und Bewertungen betr. Eignung von Tunnel,
Kaverne und Schacht als Endlagerzonen für radioaktive Abfälle. Diese
drei Bauformen werden in Bezug auf die generelle Auslegung der
Endlagerzone sowie auf bautechnische, funktionelle und betriebliche
Aspekte behandelt. Überlegungen zur Endlagerung von Spezialabfällen
sowie zusammenfassende Betrachtungen über die Rückholbarkeit
mittelaktiver Abfälle bilden den Schluss dieses Kapitels.
Der Bau und die Ausrüstung der beiden Erschliessungsschächte werden im Kapitel 5 behandelt.
Aufbauend auf den definierten
Kriterien für das Betriebskonzept, wird in Kapitel 6 das Raumprogramm
sowohl des Betriebsgebäudes als auch der Endlagerbereiche erläutert.
Ausgehend vorn
Barrierenprinzip, wird im Kapitel 7 dargelegt, wie die Endlagerzonen
ausgekleidet und gesichert werden können. Eng mit der Auskleidung
verflochten ist die Frage der Wasserisolation, für deren Ausbildung
verschiedene Varianten zur Verfügung stehen. Ein Überblick über den
Zweck, die Anforderungen an das Verfüllmaterial und die
Verfülltechniken leitet über zur Beurteilung möglicher
Verfüllmaterialien. Überlegungen über die schrittweise Versiegelung
einzelner Teile des Endlagers bis zur Versiegelung des letzten
Zugangsschachtes runden das Kapitel 7 ab.
Die in Kapitel 8 enthaltenen
Betrachtungen von Störfällen während der Betriebsphase der
unterirdischen Anlage umfassen die nachfolgenden Ereignisse:
- Wassereinbruch, Wassereintritt aus Klüften, Schichtflächen oder durch Poren
- Niederbrüche, Einsturz von Teilen des Lagers
- Brände
- mechanische Beschädigung der Abfälle (Umkippen, Absturz von Fässern)
- chemische Reaktionen (Gasbildung)
- Wärmestau
- Bildung von Erdgasen (Methangas)
Der
Wassereinbruch oder generell der Kontakt von Abfällen mit
eingedrungenem Wasser während der Betriebsphase zählt dadurch zu den
wichtigsten in Betracht zu ziehenden Störfällen, da am ehesten eine
Aktivitätsfreisetzung im Lager erfolgen könnte. Während mechanische
Beschädigungen von Abfällen lediglich zu lokalen Kontaminationen mit
begrenzten Auswirkungen führen, könnten bei Bränden, namentlich in
unverfüllten Endlagerzonen, Schäden grösseren Ausmasses entstehen.
Mittels Begrenzung der spez. Aktivität sowie spez. Massnahmen bezüglich
Belüftung kann der Bildung von Gasgemischen aus chem. Reaktionen
(Radiolysegasbildung) entgegengewirkt werden.
In Kapitel 9 wird eine nach einem Matrixsystem aufgebaute Gesamtanlage
erläutert. Dabei wird die Synthese einzelner Anlageteile zu einer
Gesamtanlage vorgenommen und gezeigt, dass zweckmässige Lösungen für
die gestellten Aufgaben zur Verfügung stehen. Das betrachtete
Gesamtkonzept erlaubt eine zusammenhängende Beschreibung der Bau- und
vor allem der Betriebsabläufe vom Baubeginn bis zur Versiegelung der
Anlage.
Dazu wird ein Beispiel für
den Aufbau eines Terminplans (Balkendiagramm) für den Bau der ersten
Etappe des Endlagers skizziert. Die Hauptbauarbeiten inkl.
elektromechanischer Ausrüstung lassen sich nach dem erstellten
Terminprogramm in rund 4 Baujahren abwickeln. Die aus verschiedenen
Gründen in 2 Etappen à 20 Betriebsjahre vorgesehene Gesamtanlage
erlaubt durch das Vorhandensein von zwei Schächten nicht nur eine
kürzere Bauzeit der Anlage, sondern danach auch eine einfache, schnelle
und sichere Einlagerung der Abfälle.
Die Gesamtkosten,
eingerechnet die kapitalisierten Betriebskosten der Anlage für beide
Etappen (Inbetriebnahme Anfang 1992), können aus heutiger Sicht mit 450
bis 500 Mio Franken angegeben werden.
Unter Berücksichtigung von Bauteuerung, Erschliessung, Sondierungen
etc. lassen sich aus dieser Kostenschätzung die spez.
Einlagerungskosten, bestehend aus Raumkosten und Betriebsaufwand,
abschätzen.
Als Schlussfolgerungen lassen sich die wesentlichsten Aussagen der Projektstudie PI wie folgt zusammenfassen:
- Die bau- und betriebliche
Realisierbarkeit einer Endlagerstätte zur Aufnahme von 400000 Fässern
schwach- und mittelaktiver Abfälle gilt nach dem heutigen Stand der
Technik als erwiesen.
- Weder die erforderliche horizontale
noch die vertikale Ausdehnung der Endlagerstätte stellen Anforderungen
dar, welche nicht durch verschiedene Wirtgesteinsformationen erfüllt
werden könnten.
- Alle 3 untersuchten Grundformen (Tunnel,
Kaverne, Schacht) kommen für die Konzipierung von Endlagerstätten in
Frage, und es gibt Lösungen, um das Personal optimal zu schützen.
-
Namentlich aus Sicherheitsgründen wird vorgeschlagen, die
Einlagerungsstrategie so zu wählen, dass die Einlagerungszonen
schrittweise verfüllt werden.
- Der Bau und die Ausrüstung der
gesamten Anlage bieten keine besonderen Schwierigkeiten. Erhöhte
bautechnische Anforderungen würden Zonen mit grossem Wasserandrang bzw.
Druck und gleichzeitigem Auftreten von wenig standfestem Gebirge bzw.
Lockergestein stellen. Mit solchen Zonen wäre nur im Bereich der
Zugänge zu rechnen, nicht aber in der Endlagerzone.
- Die
weitergehende Behandlung der bautechnischen und betrieblichen Fragen
kann nur standortbezogen sinnvoll durchgeführt werden.
- Für
die Wasserisolation, Verfüllung und Versiegelung der Endlagerstätte
sind technisch durchführbare Lösungen vorhanden. Eine fundierte
Beurteilung der gesamten Schutzwirkung der künstlichen Barrieren ist
jedoch erst nach Abschluss weiterer vertiefter Studien möglich.
-
Eine wichtige Aufgabe besteht in der Formulierung bzw. der weiteren
Präzisierung von Anforderungen an die künstlichen Barrieren im Rahmen
einer umfassenden Sicherheits- und Risikoanalyse.
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