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Druck Version: Nagra Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Seite: 79790 Datum & Zeit: 17.05.2012 07:25:20 Sprache: DE |
Zürich Nordost (ZH, TG) ist eines der sechs vom Bundesrat bestätigten möglichen Standortgebiete für ein geologisches Tiefenlager. Das Gebiet südöstlich des Rheins im Norden des Kantons Zürich ist sowohl für ein Tiefenlager für hochaktive Abfälle als auch für schwach- und mittelaktive Abfälle vorgeschlagen.
Geologisches Standortgebiet
Das geologische Standortgebiet umfasst eine Fläche von rund 50 Quadratkilometer. Innerhalb des Standortgebiets kommen als Wirtgesteine der Braune Dogger und der Opalinuston (mit ihren Rahmengesteinen) vor.
Der Kenntnisstand über die räumlichen Verhältnisse beruht auf 2D- und 3D-seismischen Untersuchungen sowie einer Tiefbohrung (Benken). Das Standortgebiet liegt im Tafeljura am Nordrand des Molassebeckens und ist tektonisch wenig beansprucht. Die Wirtgesteine befinden sich in ruhiger Lage, leicht nach Südosten geneigt. Daher besteht bezüglich der Anordnung der Lagerkammern eine grosse Flexibilität.
Das Standortgebiet wird zusammenfassend mit sehr geeignet bewertet.
Im grün ausgeschiedenen Standortgebiet könnten die unterirdischen Anlagen für ein geologisches Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle in den Wirtgesteinen Brauner Dogger und Opalinuston gebaut werden.
Standortgemeinden:
Kanton Zürich: Benken, Dachsen, Flaach, Flurlingen, Kleinandelfingen, Laufen-Uhwiesen, Marthalen, Ossingen, Rheinau, Trüllikon, Truttikon
Kanton Thurgau: Schlatt
Planungsperimeter für Oberflächenanlagen
Die nötigen oberirdischen Bauten (z. B. Portal des Zugangsstollens) können auch ausserhalb dieses Standortgebietes liegen. Der Bund hat dazu in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Vertretern aus Deutschland Planungszonen ausgeschieden (sog. Planungsperimeter), die auch diese zusätzlichen Gebiete umfassen. Der Planungsperimeter liegt innerhalb eines 5km-Umkreises um das geologische Standortgebiet, ist zusammenhängend und per Bahn oder Strasse gut erschlossen. Gebirgige und hügelige Räume sowie geschützte Naturräume sind einschränkende Faktoren. Das Bundesamt für Energie hat die Planungsperimeter in provisorischer Form am 10. Dezember 2009 veröffentlicht. Der Bundesrat hat sie am 30. November 2011 verabschiedet.
Weitere Gemeinden im Planungsperimeter (neben Standortgemeinden):
Kanton Zürich: Adlikon, Andelfingen, Dägerlen, Dorf, Feuerthalen, Henggart, Humlikon, Thalheim an der Thur
Kanton Schaffhausen: Beringen, Guntmadingen, Löhningen, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Schaffhausen
Kanton Thurgau: Basadingen-Schlattingen, Diessenhofen

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Das Areal liegt in der Gemeinde Rheinau sowie teilweise in Marthalen und befindet sich in einer Landwirtschaftszone. Die Erschliessung erfordert einige bauliche Massnahmen. Das Areal ist abgesehen von einer Bahnlinie sowie kleineren Strassen baulich nicht vorbelastet. Wegen des Waldes im Südosten wäre die Anlage nur von weiter entfernten Ortschaften von Nordwesten her einsehbar.
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Das Areal liegt in der Gemeinde Marthalen im Bereich einer Kiesgrube sowie teilweise in einer Landwirtschaftszone. Die Erschliessung des Areals per Bahn ist aufwändig (z. B. mit Tunnel). Das Areal befindet sich zwischen Waldstücken und einer markanten Geländestufe. Deshalb ist es von grösseren Wohngebieten aus nicht einsehbar.
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Das Areal liegt in der Gemeinde Schlatt, angrenzend an ein bestehendes Gewerbegebiet. Das Areal wird heute mehrheitlich landwirtschaftlich genutzt. Das Areal ist relativ einfach erschliessbar. Dank bestehender Gewerbebauten wäre die Anlage gegen die nächstgelegenen Wohnquartiere im Weiler «Neu Paradies» sichtgeschützt, jedoch von Süden und Osten einsehbar.
Geologisches Profil von Westsüdwest nach Nordosten durch Zürich Nordost. Die grauen Pfeile markieren den Opalinuston und den darüber liegenden Braunen Dogger.


Philip Birkhäuser
Tel. +41 (0)56 437 12 73
| 2012 (20. Jan.) | Anlässlich einer Medienkonferenz des Bundesamts für Energie (BFE) gibt die Nagra Vorschläge bekannt für mögliche Standortareale der Oberflächenanlage. Sie dienen als Diskussionsgrundlage für die regionale Partizipation. |
| 2011 (30. Nov.) | Der Bundesrat entscheidet, das Standortgebiet Zürich Nordost definitiv in den Sachplan aufzunehmen. Er schliesst gleichzeitig Etappe 1 des Verfahrens ab und startet Etappe 2. |
| 2010 (1. Sept.) | Start der öffentlichen Anhörung zur Etappe 1 des
Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager. |
| 2010 (26. Feb.) | Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) stimmt den vorgeschlagenen Standortgebieten nach deren Überprüfung hinsichtlich ihrer Sicherheit und bautechnischen Machbarkeit zu. |
| 2009 (10. Dez.) | Bekanntgabe des provisorischen Planungsperimeters durch das Bundesamt für Energie (BFE). |
| 2008 (24. Nov.) | Marthalen. Das BFE informiert zusammen mit dem ENSI und der Nagra über die Vorschläge für geologische Standortgebiete. |
2008 (6. Nov.) | Bekanntgabe der vorgeschlagenen Standortgebiete für die geologischen Tiefenlager durch das BFE. |
2008 (2. April) | Bundesrat verabschiedet den Konzeptteil zum Sachplan Geologische Tiefenlager. |
2006 (28. Juni) | Bundesrat genehmigt den Entsorgungsnachweis, weist aber das Gesuch um eine vorzeitige Standortfestlegung zurück. |
2005 | Einreichung des Optionenberichts für hochaktive Abfälle (NTB 05-02, Darstellung und Beurteilung der aus sicherheitstechnisch-geologischer Sicht möglichen Wirtgesteine und Gebiete). |
2002 | Einreichen des Entsorgungsnachweises für hochaktive Abfälle beim Bundesrat, geführt am Beispiel des Opalinustons im Zürcher Weinland. |
2001 | Veröffentlichung der Untersuchungsberichte zur Bohrung Benken (NTB 00-01) und zur 3D-Seismik (NTB 00-03). |
1998 – 1999 | Tiefbohrung Benken |
1997 | Umfangreiche dreidimensionale seismische Messungen (3D-Seismik). |
1996 | Bundesratsbewilligung für die Sondierbohrung Benken. |
1991 – 1992 | Regionale seismische Untersuchungen zwischen Aare und Bodensee (2D-Seismik). |
1982 – 1984 | Regionale seismische Untersuchungen im Gebiet Olten – Schaffhausen. |