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Wo entsorgen?

Jura Ost

Das Gebiet Jura Ost (AG) ist eines der sechs vom Bundesrat bestätigten möglichen Standortgebiete für ein geologisches Tiefenlager. Das Gebiet in der Vorfaltenzone des Aargauer Juras ist sowohl für ein Lager für hochaktive Abfälle als auch für schwach- und mittelaktive Abfälle vorgeschlagen.

Geologisches Standortgebiet

 

Das geologische Standortgebiet Jura Ost umfasst eine Fläche von rund 27 Quadratkilometer. Das bevorzugte Wirtgestein ist der Opalinuston (mit seinen Rahmengesteinen).

 

Der Kenntnisstand über die räumlichen Verhältnisse beruht auf 2D-seismischen Untersuchungen sowie einer Tiefbohrung (Riniken). Das Standortgebiet liegt in einem von der Jurafaltung teilweise tektonisch überprägten Bereich (Vorfaltenzone). Aus diesem Grund weist das Wirtgestein neben weitgehend ruhig gelagerten Bereichen Zonen mit tektonischen Elementen auf; diese befinden sich vorwiegend in den randlichen Bereichen des Standortgebiets.

 

Generell verharrt das Wirtgestein in ruhiger Lage, leicht nach Süden geneigt und bietet bezüglich der Anordnung der Lagerkammern eine gewisse Flexibilität.

 

Das Standortgebiet Jura Ost wird zusammenfassend mit sehr geeignet bewertet.

Im orange ausgeschiedenen Standortgebiet könnten die unterirdischen Anlagen für ein geologisches Tiefenlager für hochaktive Abfälle im Opalinuston gebaut werden.

 

Standortgemeinden:

Kanton Aargau: Brugg, Effingen, Elfingen, Gallenkirch, Linn, Mönthal, Oberbözberg, Remigen, Riniken, Unterbözberg, Villnachern, Zeihen

 

 

Planungsperimeter für Oberflächenanlagen

 

Die nötigen oberirdischen Bauten (z. B. Portal des Zugangsstollens, Verpackungsanlage) können auch ausserhalb dieses Standortgebietes liegen. Der Bund hat dazu in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Vertretern aus Deutschland Planungszonen ausgeschieden (sog. Planungsperimeter), die auch diese zusätzlichen Gebiete umfassen. Der Planungsperimeter liegt innerhalb eines 5km-Umkreises um das geologische Standortgebiet, ist zusammenhängend und per Bahn oder Strasse gut erschlossen. Gebirgige und hügelige Räume sowie geschützte Naturräume sind einschränkende Faktoren. Das Bundesamt für Energie hat die Planungsperimeter in provisorischer Form am 10. Dezember 2009 veröffentlicht. Der Bundesrat hat sie am 30. November 2011 verabschiedet.

 

Weitere Gemeinden im Planungsperimeter (neben Standortgemeinden):

Kanton Aargau: Birmenstorf, Birr, Böttstein, Bözen, Döttingen, Frick, Gansingen, Gebenstorf, Gipf-Oberfrick, Habsburg, Hausen, Herznach, Holderbank, Hornussen, Kaisten, Laufenburg, Lupfig, Mettauertal, Mülligen, Oeschgen, Rüfenach, Scherz, Schinznach-Bad, Schinznach-Dorf, Turgi, Ueken, Untersiggenthal, Veltheim, Villigen, Windisch, Wittnau, Würenlingen

 

Bei Standortgebieten, die sich gleichzeitig für schwach- und mittelaktive Abfälle und für hochaktive Abfälle eignen, wurde ein gemeinsamer Planungsperimeter erarbeitet.

 

Provisorischer Planungsperimeter Jura Ost
  Animation: Vorgehen in Schritten

 

Für den Betrieb eines Tiefenlagers braucht es eine Oberflächenanlage. Einen geeigneten Standort legen Bevölkerung und Behörden zusammen mit der Nagra fest. Die Nagra schlägt für die Region Jura Ost vier mögliche Areale vor. Die Vorschläge sind als Grundlage zur Diskussion mit der Standortregion anzusehen. Eine genaue Abgrenzung der Areale, deren Erschliessung und die Festlegung des unterirdischen Zugangs zum Tiefenlager kann erst im Laufe der weiteren Planung stufengerecht und nach Absprache mit den lokalen Akteuren und Bewilligungsbehörden erfolgen. Je nach Lagertyp (HAA-Lager, SMA-Lager, Kombilager) werden unterschiedliche Teile des rot dargestellten Areals beansprucht.

JO-1

 

JO-1 JO-1

 

Das Areal liegt in der Gemeinde Hornussen in einer Landwirtschaftszone südlich der Autobahn A3. Es schliesst an ein Gewerbegebiet der Gemeinde Frick an. Die Erschliessung per Bahn erfordert einige bauliche Massnahmen. Von grösseren Siedlungs­gebieten aus wäre die Anlage nicht einsehbar, jedoch von Einzelbauten nördlich der Autobahn. 

 

JO-2

 

JO-2 Karte JO-2 Bild

 

Das Areal liegt in der Gemeinde Bözen und teilweise in Effingen. Es befindet sich in einer Landwirtschaftszone entlang der Autobahn A3. Die Erschliessung des Areals erfordert bauliche Massnahmen. Von Wohnquartieren aus wäre die Anlage teilweise einsehbar. Insbesondere die Oberflächenanlage des HAA- oder Kombilagers müsste teilweise in den Hang ein­gebettet werden.

 

JO-3

 

JO-3 Karte JO-3 Bild

 

Das Areal liegt in der Gemeinde Villigen sowie teilweise in Böttstein in unmittelbarer Nähe von Zwilag und Bundeszwischen­lager. Ein Grossteil der Arealfläche diente früher der Kiesgewinnung und wird seit der Rekultivierung wieder landwirtschaftlich genutzt. Notwendig wäre die Verlegung der Kantonsstrasse. Von Wohnquartieren aus wäre die Anlage wenig einsehbar.

 

JO-4

 

JO-4 Karte JO-4 Bild

 

Das Areal liegt in der Gemeinde Würenlingen, angrenzend an Zwilag und Bundeszwischen­lager. Das Areal befindet sich haupt­sächlich im Wald, entsprechend wären Rodungen mit Ersatz­aufforstungen notwendig. Die Erschliessung des Areals ist einfach möglich. Von Wohnquartieren aus wäre die Anlage nicht einsehbar.

 

Für die Lagerung von radioaktiven Abfällen eignen sich vor allem tonreiche Gesteine. Im Gebiet Jura Ost ist dies für die hochaktiven Abfälle der rund 180 Millionen Jahre alte Opalinuston, der hier eine Mächtigkeit von 100 bis 120 Meter aufweist und 400 bis 550 Meter tief unter der Erdoberfläche liegt.
Geologisches Profil von Westsüdwest nach Ostnordost durch das Standortgebiet Jura Ost. Der graue Pfeil markiert den Opalinuston.
  • Für das Sachplanverfahren ist das Bundesamt für Energie (BFE) zuständig. Nähere Informationen und Ansprechpersonen für Fragen zum Verfahren finden Sie unter:
    www.bfe.admin.ch/radioaktiveabfaelle
  • Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) (bis 31. Dezember 2008: Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK) ist die Aufsichtsbehörde für alle Fragen zur Sicherheit. Nähere Informationen finden Sie unter:
    www.ensi.ch
  • Für Fragen an die Nagra zur Ihrer Region:

    Fragen per E-Mail 

    Telefonische Auskünfte
        
    Philipp Senn

     
      Philipp Senn

     

      Tel. +41 (0)56 437 12 88

2012 (20. Jan.)
Anlässlich einer Medienkonferenz des Bundesamts für Energie (BFE) gibt die Nagra Vorschläge bekannt für mögliche Standortareale der Oberflächenanlage. Sie dienen als Diskussionsgrundlage für die regionale Partizipation.
  
2011 (30. Nov.)
Der Bundesrat entscheidet, das Standortgebiet Jura Ost definitiv in den Sachplan aufzunehmen. Er schliesst gleichzeitig Etappe 1 des Verfahrens ab und startet Etappe 2.
  
2010 (1. Sept.)
Start der öffentlichen Anhörung zur Etappe 1 des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager. 
  
2010 (26. Feb.)
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) stimmt den vorgeschlagenen Standortgebieten nach deren Überprüfung hinsichtlich ihrer Sicherheit und bautechnischen Machbarkeit zu.
  
2009 (10. Dez.)
Bekanntgabe des provisorischen Planungsperimeters durch das Bundesamt für Energie (BFE).
  
2008 (11. Dez.)
Oberbözberg. Das BFE informiert zusammen mit dem ENSI und der Nagra über die Vorschläge für geologische Standortgebiete.
  
2008 (6. Nov.)
Bekanntgabe der vorgeschlagenen Standortgebiete für die geologischen Tiefenlager durch das BFE.
  
2008 (2. April)
Bundesrat verabschiedet den Konzeptteil zum Sachplan geologische Tiefenlager.
  
2006 (28. Juni)
Bundesrat genehmigt den Entsorgungsnachweis, weist aber das Gesuch um eine vorzeitige Standortfestlegung zurück.
  
2005Einreichung des Optionenberichts für hochaktive Abfälle (NTB 05-02, Darstellung und Beurteilung der aus sicherheitstechnisch-geologischer Sicht möglichen Wirtgesteine und Gebiete).
  
2002Einreichung des Entsorgungsnachweises für hochaktive Abfälle beim Bundesrat, geführt am Beispiel des Opalinustons im Zürcher Weinland.
  
1991 – 1992
Regionale seismische Untersuchungen zwischen Aare und Bodensee (2D-Seismik).
  
1983 – 1984
Tiefbohrung Riniken (AG).
  
1982 – 1984
Regionale seismische Untersuchungen im Gebiet Olten – Schaffhausen
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