Sechs Standortgebiete kommen für ein Tiefenlager in Frage
6. November 2008, Medienzentrum Bundeshaus in Bern. Medienkonferenz des Bundesamtes für Energie (BFE). Anwesend: gegen 50 Journalistinnen und Journalisten.
Gaben an der Medienkonferenz vom 6. November Antworten (von links nach rechts): Thomas Ernst, Nagra; Hans Wanner, HSK; Walter Steinmann, BFE; Marianne Zünd, BFE; und Michael Aebersold, BFE.
Zuerst stellte Walter Steinmann, Direktor des BFE, das Sachplanverfahren vor. Danach erläuterte Hans Wanner von der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) die Kriterien, die zum Vorschlag der Standortgebiete geführt haben. Schliesslich war Thomas Ernst an der Reihe, die Standortgebiete der Nagra vorzustellen. Auf Seite 2 und 3 dieses Infos sind die Vorschläge der Nagra beschrieben.
Das Medienecho auf die Bekanntgabe der Standortvorschläge
war gross. Hunderte von Beiträgen in Zeitungen,
Radio und Fernsehen wurden gleichentags und in den folgenden
Tagen veröffentlicht. Ein Thema, das sicher auch
in den nächsten Wochen viel zu reden geben wird.
Auswahl einiger Titelzeilen aus Schweizer Printmedien.
Thomas Ernst, Vorsitzender der Geschäftsleitung Nagra: «Standortwahlverfahren für geologische Tiefenlager ist jetzt neu lanciert.» Der Bundesrat hat am 2. April 2008 den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager genehmigt. Er hat damit die notwendigen Regeln des Auswahlverfahrens für die Standortsuche langfristig sicherer geologischer Tiefenlager in der Schweiz festgelegt. Die Nagra hat in einer ersten Etappe des Sachplanes die Aufgabe erhalten, geeignete Standortgebiete sowohl für ein Lager der hochaktiven Abfälle als auch der schwach- und mittelaktiven Abfälle vorzuschlagen.
Zur Erfüllung dieser technisch anspruchsvollen Aufgabe kann die Nagra auf anerkanntes Fachwissen und eine breite geologische Datenbasis zurückgreifen. Das notwendige Know-how wurde in den letzten 30 Jahren aufgebaut, die Grundlagen sind vorhanden:
- 2006 wurde der geforderte Nachweis der sicheren Entsorgung in Tiefenlagern für alle Arten radioaktiver Abfälle vom Bundesrat anerkannt.
- Das neue Kernenergiegesetz und der Sachplan legen die Regeln zur Standortsuche verbindlich fest.
Die Nagra hat nun – mit Hilfe der vorgegebenen sicherheitstechnischen Kriterien – Standortvorschläge erarbeitet, diese begründet und am 17. Oktober 2008 dem Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Die Öffentlichkeit wurde an einer Pressekonferenz am 6. November über die Vorschläge der Nagra orientiert. In den kommenden Wochen passiert viel. Das Bundesamt für Energie führt zusammen mit den Kantonen Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung in den vorgeschlagenen Regionen durch. Gleichzeitig startet die Prüfung der Nagra-Berichte durch die dafür zuständige Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und die Kommissionen des Bundes. Neben den Behörden wird sich auch die Nagra den Fragen der Regionen stellen. Es ist ihr ein Anliegen, ein Gesprächspartner für alle zu sein.
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