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Wo entsorgen?

Ablauf der Zusammenarbeit bei der Festlegung der Standortareale

 

 

Januar 2012


In jeder der sechs potenziellen Standortregionen eines Tiefenlagers gibt die Nagra im Rahmen einer Medienkonferenz des Bundesamts für Energie (BFE) mögliche Standortareale für die Oberflächenanlage bekannt.

 
 Januar 2012
   

Ab Februar 2012


Im Rahmen der regionalen Partizipation diskutieren Bevölkerung und Behörden in den Standortregionen über die Vorschläge der Nagra. Sie können auch eigene Varianten einbringen. Die Nagra prüft, ob diese umsetzbar sind. Ziel ist, sich in jeder Standortregion auf mindestens ein Standortareal zu einigen. Die Regionen können sich auch zu Gestaltung und Erschliessung der Oberflächenanlage äussern.

 Ab Februar 2012
   

 

Ab Ende 2012


Gestützt auf die Ergebnisse der Zusammenarbeit bezeichnet die Nagra im Einvernehmen mit der Region pro Planungsperimeter mindestens ein Standortareal für die weitere Bearbeitung in Etappe 2 des Sachplans.

 Ab Ende 2012

 

Welches Gewicht haben die Anliegen der Regionen?


Die Oberflächenanlage eines Tiefenlagers kann an verschiedenen Orten gebaut, flexibel gestaltet und in die Region eingebettet werden. Die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung haben grosses Gewicht. Die Nagra und die potenziellen Standortregionen arbeiten deshalb bei der Planung zusammen. Das legt der vom Bundesrat in Kraft gesetzte «Sachplan geologische Tiefenlager» so fest. Die Nagra stützt ihre Vorschläge für die weiterzuverfolgenden Standortareale auf die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit. Sie setzt die Wünsche von Bevölkerung und Behörden um, sofern diese bezüglich Sicherheit zuverlässig umsetzbar und mit vertretbarem Aufwand realisierbar sind.


Zusätzlich zur Oberflächenanlage sind Schachtanlagen notwendig. Die zugehörigen kleineren Anlagen an der Erd­oberfläche liegen über dem Tiefenlager. Ihr Standort wird erst in einem späteren Schritt festgelegt.

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